Christian Holst

Kulturmanagement :: Kulturmarketing :: Digitale Transformation


Schlagwort: Kulturförderung

  • NPO-Blogparade: Selbstbestätigung durch Finanzkrise

    »Keine Panik. Das ist schon wieder nicht das Ende« titelt die aktuelle Brandeins zur Finanzkrise und bietet damit eine treffende Einschätzung und sinnvolle Handlungsempfehlung. Denn die Panik ist ja nicht nur Folge der Krise, sondern – zumindest zum Teil – auch deren Ursache. Gerade dadurch ist die Krise nicht auf den Finanzsektor beschränkt geblieben, sondern hat gesamtwirtschaftliche Auswirkungen, deren Ausmaß für mich als Laien nicht abzusehen ist, die früher oder später aber natürlich auch die NPOs und Kultureinrichtungen treffen können. Insbesondere solche, die verstärkt auf die viel gepriesenen kurzfristigen, projektorientierten Finanzierungsformen wie Sponsoring, Fundraising und Fördergelder gesetzt haben. Was das im Einzelnen bedeuten könnte könnte, haben Karin Janner und Brigitte Reiser bereits im Rahmen der NPO-Blogparade dargestellt.

    Wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann kürzlich bemerkte, ist die Lage für öffentlich finanzierte Kultureinrichtungen grundsätzlich weniger dramatisch, da ihre Finanzierung mit öffentlichen Mitteln stabiler, langfristiger und nachhaltiger ist. Eine Chance, die ich daher in der Finanzkrise sehe, besteht in einem klaren, selbstbewussten Bekenntnis zu dem deutschen Kulturmodell mit breiter öffentlicher und damit relativ krisensicherer Finanzierung. Anstatt wie Armin Klein radikales Umdenken einzufordern und das angeblich so viel besucherorientiertere, unbürokratischere, visionsgeleitete amerikanische Kultursystem als Modell der Zukunft zu verklären, können wir uns ruhig mal darüber freuen, doch erstaunlich viele und grundlegende Dinge richtig gemacht zu haben und den scheinbar typisch deutschen Selbstzweifel und -hass durch die scheinbar typisch amerikanische Selbstgewissheit ersetzen. Besser werden zu wollen, ist natürlich nach wie vor erlaubt.

  • Staatsziel Kultur

    Gerade ist das Staatsziel Kultur am Bundesrat gescheitert. 2005 hatte die Enquete-Kommission Kultur in Deutschland vorgeschlagen, den Artikel 20, der die rechtliche Grundordnung Deutschlands definiert, um einen Absatz b zu erweitern mit dem Wortlaut: »Der Staat schützt und fördert die Kultur«. Einen konkreten Vorteil hätte das allerdings niemandem gebracht. Sinn und Zweck dieses Artikels wäre es allein gewesen, dass Künstler, Intendanten und Direktoren jedes Mal lautstark einen Verfassungsbruch hätten anprangern können, wenn wieder einmal irgendwo ein Kulturetat zusammengekürzt wird, freilich ohne durch diesen Artikel eine rechtliche Handhabe gegen die Kürzungen zu haben. Insofern ein völlig überflüssiger Artikel.

    Was Kunst und Kultur von staatlicher Seite aus brauchen, ist schon über Artikel 5, Abs. 3 gesichert, nämlich die Freiheit der Kunst. Dieser Artikel schützt die Kunst gegenüber politischer Willkür und ist die argumentative Grundlage für die öffentliche Finanzierung von Museen, Theatern, Orchestern, Filmen usw. Weiter sollte sich der Staat nicht in kulturelle Angelegenheiten einmischen. Sich schützen und fördern muss die Kultur schon selbst, indem sie sich aus inhaltlichen Gründen unverzichtbar macht. Wo der Schutz und die Förderung aus formalen, d.h. juristischen Gründen erfolgen muss, liegt der Verdacht nahe, das Geld könne eigentlich anderswo besser ausgegeben werden.