Was Kunst ist, entscheidet das Gericht

Veröffentlicht von Christian Holst am

Nachdem Jonathan Meese bei einem öffentlichen Interview “Muskelbewegungen” ausführte, die für andere wie ein Hitlergruß aussahen, musste sich jetzt ein Gericht mit der Frage beschäftigen, ob ein Hitlergruß Kunst sein kann. Mit seiner schalen Provokation hat Meese im ersten Schritt Nazi-Symbolen zu unverdienter Öffentlichkeit verholfen: In den Feuilletons ist das Thema überall präsent. Das Gericht ist jetzt zu dem Schluss gekommen, Meeses öffentliches Zeigen des Hitlergrußes sei durch die Kunstfreiheit gedeckt. Da könnte man im zweiten Schritt glatt auf die Idee kommen, Nazi-Aufmärsche zukünftig zu Kunsthappenings zu adeln und auf diese Weise auch kunstfernen Bevölkerungsschichten niedrigschwellige künstlerische Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten.


1 Kommentar

Flo · 14. September 2013 um 14:16

Der Unterschied ist: Naziaufmärsche sind politisch motiviert und schlechte „Kunst“ immer noch „Kunst“ und nichts wofür man bestraft werden müsste.

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